Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Coesfeld
Am Amtsgericht Coesfeld sind 3 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine am Amtsgericht Coesfeld
- Wohn-/Geschäftshaus30. Oktober 2026Wohn-/Geschäftshaus in Coesfeld48653 CoesfeldAmtsgericht Coesfeld291.000 €
- land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, unbebautes Grundstück, Ackerlandfläche im Außenbereich am Ortsrand von Rosendahl-Osterwick6. November 2026land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, unbebautes Grundstück, Ackerlandfläche im Außenbereich am Ortsrand von Rosendahl-OsterwickAmtsgericht Coesfeld61.000 €
- Wohn-/Geschäftshaus, Kfz-Stellplatz, Einfamilienhaus, Das Gebäude Lange Straße 1 (Wohn/ Geschäftshaus) steht unter Denkmalschutz.13. November 2026Wohn-/Geschäftshaus, Kfz-Stellplatz, Einfamilienhaus, Das Gebäude Lange Straße 1 (Wohn/ Geschäftshaus) steht unter Denkmalschutz. in Billerbeck48727 BillerbeckAmtsgericht Coesfeld490.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Coesfeld
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es am Amtsgericht Coesfeld?
Stand 3. Oktober 2026 sind am Amtsgericht Coesfeld 3 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Coesfeld?
Der nächste Termin ist am 30. Oktober 2026 um 10:00: Wohn-/Geschäftshaus in Coesfeld, Amtsgericht Coesfeld.
Welche Amtsgerichte sind am Amtsgericht Coesfeld zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Coesfeld. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte am Amtsgericht Coesfeld?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 291.000 € (3 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.